Die diesjährige Frühjahrslegistik des BMF (ME 17. 5. 2022, 202/ME NR 27. GP ) soll zahlreiche abgaben- und zollrechtliche Änderungen bringen, die nachfolgend beispielhaft genannt werden. Die Begutachtungsfrist endete am 30. 5. 2022.
Die diesjährige Frühjahrslegistik des BMF (ME 17. 5. 2022, 202/ME NR 27. GP ) soll zahlreiche abgaben- und zollrechtliche Änderungen bringen, die nachfolgend beispielhaft genannt werden. Die Begutachtungsfrist endete am 30. 5. 2022.
