Für die Praxis sei die Frage, ob Konzerngesellschaften als Unternehmer zu qualifizieren sind oder nicht, bisher von untergeordneter Bedeutung. Das im Zuge der COVID-19-Krise geschaffene Investitionsprämiengesetz (InvPrG) stelle aber auf das Vorliegen der Unternehmereigenschaft nach § 1 UGB ab. Eine Betrachtung nach § 2 UGB bleibe dabei außer Betracht. Vor diesem Hintergrund habe die Frage nach der Unternehmereigenschaft von Konzerngesellschaften unabhängig von deren Form an Bedeutung gewonnen.