In den unternehmensrechtlichen Vorschriften und den anzuwendenden beruflichen Standards zur Abschlussprüfung seien an verschiedenen Stellen Schriftformgebote vorgesehen. Schriftform oder Schriftlichkeit iSd § 886 ABGB bedeute dabei grundsätzlich Unterschriftlichkeit. Die eSignatur biete gegenüber der Eigenhandunterschrift viele Vorteile. Daher stelle sich die Frage, ob alternativ auch eine qualifizierte elektronische Signatur ("eSignatur") verwendet werden könne und welche Folgefragen und abschlussprüfungsrechtlichen Besonderheiten dies aufwerfe. Das Kernproblem ergebe sich dabei daraus, dass nicht nur die Unterfertigung durch mehrere Personen, sondern auch mehrere Daten bei Erklärungen im Zuge der Prüfung rechtlich relevant seien.