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Das EuGH-Urteil zum Zinsabzugsverbot bei Konzernen (C-484/19, Lexel AB) und seine Implikationen für das österreichische KStG

Internationales SteuerrechtDr. Marina Luketina, LL.M.ÖStZ 2021/377ÖStZ 2021, 276 Heft 9 v. 4.5.2021

Die schwedische Finanzverwaltung versagte aufgrund einer Ausnahmebestimmung des schwedischen EStG den steuerlichen Abzug geleisteter konzerninterner Zinszahlungen. Sie ging davon aus, dass der Hauptzweck der Finanzierung eines Beteiligungserwerbs ein erheblicher Steuervorteil war. Am 20. Jänner 2021 urteilte der EuGH,11EuGH 20. 1. 2021, C-484/19 , Lexel AB. dass das schwedische Abzugsverbot für Zinsen auf Konzerndarlehen gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art 49 AEUV verstößt. Dieses Urteil könnte wesentliche Folgen für die Auslegung des österreichischen Zinsabzugsverbots nach § 12 Abs 1 Z 10 KStG mit sich bringen, da die zuvor genannte österreichische Norm der schwedischen sehr ähnlich ist.

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