Am 9. 2. 2021 haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD dem Bundestag den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgelegt. Ziel sei es, Wirtschaft und Familien aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen bei der Bewältigung der damit verbundenen Folgen zu unterstützen. Am 22. 2. 2021 fand die Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages statt. Die Mehrheit der Sachverständigen habe den Gesetzentwurf positiv gewertet; der Finanzausschuss habe ihn mehrheitlich beschlossen. Die zweite und dritte Lesung fand am 26. 2. 2021 im Bundestag statt; der Bundesrat habe das Gesetz am 26. 2. 2021 angenommen. Zum Inkrafttreten des Gesetzes fehlten nur noch die Zustimmung des Bundesrats, die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie die Verkündung im Bundesgesetzblatt, was kaum problematisch sein dürfte. Im Beitrag werden die Grundzüge der Maßnahmen vorgestellt.