Die Ausschlussgründe für den Fixkostenzuschuss I schienen aus mehreren Gründen verfassungsrechtlich kritisch zu sein. Fraglich sei auch, ob die Verordnung von einem zuständigen Staatsorgan erlassen wurde. Es empfehle sich bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes, den Gang zum Zivilgericht zu prüfen. Aus praktischer Sicht sei es sinnvoll, den Antrag trotz Vorliegens von Ausschlussgründen zu stellen, um keine Frist zu versäumen.