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Das EU-Meldepflichtgesetz und die Selbstanzeige

Steuerrecht aktuellDr. Max BöckÖStZ 2021/333ÖStZ 2021, 253 Heft 9 v. 4.5.2021

§ 49c Abs 4 FinStrG bestimmt, dass für Finanzordnungswidrigkeiten wegen unterlassener oder unvollständiger Meldungen nach dem EU-MPfG die Selbstanzeigemöglichkeit des § 29 FinStrG nicht anzuwenden ist. Der vorliegende Beitrag untersucht diesen einfachgesetzlichen Ausschluss der Selbstanzeige auf seine (verfassungs)gesetzliche Zulässigkeit.

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