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Elektronische Einreichung von Anbringen iZm COVID - Vereinfachungen abermals verlängert

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/330ÖStZ 2021, 251 Heft 9 v. 4.5.2021

Aufgrund der 4. Änderung der Verordnung BGBl II 2020/121, ÖStZ 2020/216, durch BGBl II 2021/128 vom 26. 3. 2021 ist bis 30. Juni 2021 die Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit folgenden durch das Coronavirus veranlassten steuerlichen Erleichterungen per E-Mail an den Postkorb corona@bmf.gv.at zulässig:

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