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Steuer- und Abgabenbefreiung von Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer in Test- und Impfstraßen

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/328ÖStZ 2021, 251 Heft 9 v. 4.5.2021

Die am 21. April im Nationalrat beschlossene Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes sieht im Zuge eines zuvor im Gesundheitsausschuss eingebrachten Abänderungsantrags eine Ausweitung und Verlängerung der Sonderregelung zu Aufwandsentschädigungen vor, wodurch Freiwillige in Test- und Impfstraßen rechtlich gleichgestellt werden. Damit wollen die Abgeordneten nicht zuletzt sicherstellen, dass genügend Personal für die Umsetzung der Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Teststraßen:

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