Die am 21. April im Nationalrat beschlossene Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes sieht im Zuge eines zuvor im Gesundheitsausschuss eingebrachten Abänderungsantrags eine Ausweitung und Verlängerung der Sonderregelung zu Aufwandsentschädigungen vor, wodurch Freiwillige in Test- und Impfstraßen rechtlich gleichgestellt werden. Damit wollen die Abgeordneten nicht zuletzt sicherstellen, dass genügend Personal für die Umsetzung der Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Teststraßen: