Würden innerhalb der Spekulationsfrist ideelle Miteigentumsanteile an einer acht (Wohn-)Objekte umfassenden Liegenschaft mit der Maßgabe übertragen, dass diese der zu einem späteren Zeitpunkt zu parifizierenden, den Hauptwohnsitz des Veräußerers bildenden (Ehe-)Wohnung entsprechen, komme die Hauptwohnsitzbefreiung nicht zum Tragen.