Die Autoren stellen sich die Frage, wann bei Haftungsübernahmen durch Unternehmen oder Personen im Konzern bzw Unternehmensverband unter Betrachtung der Fremdüblichkeit Provisionen anzusetzen sind; dies könne sowohl in Bezug auf grenzüberschreitende Sachverhalte zutreffen als auch in Bezug auf natürliche Personen.