Die Einführung eines befristeten Verlustrücktrags sei die ertragsteuerlich interessanteste Reaktionsmaßnahme des Steuergesetzgebers auf die COVID-19-Krise. Um den entlastenden Liquiditätseffekt zu beschleunigen, werde mit der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung und der dort geregelten Möglichkeit zur Bildung einer COVID-19-Rücklage eine vorzeitige Berücksichtigung voraussichtlicher Verluste 2020 vorgesehen. Die Autoren behandeln in der Literatur und Praxis aufgeworfene Zweifelsfragen.