Im Rahmen von Anträgen zur Rückerstattung österr Abzugsteuern auf Arbeitskräftegestellungen nach Ö wende das zuständige Finanzamt regelmäßig eine Verprobungsrechnung in Form einer fiktiven Lohnverrechnung an. Dies könne dazu führen, dass der Antrag gänzlich abgelehnt werde. Das BFG habe sich der Frage gewidmet, ob eine derartige fiktive Lohnbesteuerung zulässig sei. Für die Autoren stellt sich die Frage, ob nicht die gesamte Abzugsteuer zu erstatten wäre.