Der steuerrechtliche Teil der Homeoffice-Regelungen sowie die Verlängerung verschiedener coronabedingter steuerrechtlicher Sonderregelungen sind Teil dieses Gesetzespakets, siehe schon ÖStZ 2021/219. Mit der Verlängerung der Steuerstundungen um weitere drei Monate bis 30. Juni 2021 geht auch eine dreimonatige Verschiebung der Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells einher. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. Mai 2021 verlängert. BGBl I 2021/52, ausgegeben am 25. 3. 2021.