In AVR 4/2020, S. 137, wurde bereits über die Untersuchung der USA bezüglich der Vereinbarkeit der österr Digitalsteuer (und anderer unilateraler Digitalsteuern) mit US-Handelsrecht berichtet. Nunmehr gäbe es ein Urteil, welches nicht nur die österr Digitalsteuer, sondern auch die von Italien, Spanien, dem Vereinigten Königreich, der Türkei und Indien eingeführten Steuern betreffe. All diesen Ländern drohten Vergeltungsmaßnahmen.