Das System der steuerlichen Erfassung der Arbeitslöhne von ins Inland überlassenen Dienstnehmern stehe seit Langem in der Kritik. Das BFG habe entschieden, dass die Rückerstattung der Abzugsteuer auf jene Teile der Gestellungsvergütung, die nicht mittelbar unter Art 15 DBA-Großbritannien fallen, nicht davon abhängig gemacht werden darf, ob eine (fiktive) freiwillige Lohnsteuer auf die Dienstnehmereinkünfte den Betrag der Abzugsteuer überschritten hätte.