Mit dem WohlverhaltensG würden Unternehmen, die sich steuerlich nicht wohlverhalten hätten, von der Gewährung des Lockdown-Umsatzersatzes II, des Ausfallsbonus und weiterer künftiger Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen. Steuerliches Wohlverhalten sei für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung gefordert. In Teil I des Beitrags haben die Autoren den Inhalt der Regelungen analysiert, in Teil II der kritischen Analyse erfolgt eine rechtspolitische und verfassungsrechtliche Bewertung.