Die in diesem Erlass wiedergegebene Konsultationsvereinbarung dient der Klärung der Wirkungsweise des Art 5 Abs 1, Art 15 Abs 1 und Art 15 Abs 6 (Grenzgängerregelung) sowie Art 19 Abs 1 DBA-Deutschland in Bezug auf Sonderfälle von Arbeitstagen, die nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie im Homeoffice ausgeübt werden. Weiters wurde im Rahmen der Konsultationsvereinbarung Einvernehmen erzielt über die Anwendung des Art 18 Abs 2 DBA-Deutschland auf Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung, die aufgrund der COVID-19- Pandemie vom Arbeitgeber ausgezahlt und von staatlicher Seite eines der Vertragsstaaten erstattet werden.