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Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und verbrauchten Strom

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/246ÖStZ 2021, 191 Heft 7 v. 8.4.2021

Mit Wirkung vom 1. 1. 2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz durch das SteuerreformG 2020, BGBl I 2019/103, novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom ("Eigenstrombefreiung", § 2 Z 4 ElAbgG) eingeführt. Nähere Details der steuerlichen Neuregelung wurden durch die ElAbgG-Umsetzungsverordnung - UVO, BGBl II 2021/82 vom 19. 2. 2021, von BMF und BMK festgelegt, auf deren Regelungen nun wiederum dieser Erlass eingeht.

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