Die Skandale rund um die Bankpleite im Burgenland sowie der Untergang von Wirecard im Jahr 2020 ließen die Frage des Zeitpunkts der Realisierung von Verlusten aus Kapitalvermögen aktuell werden. Im Rahmen der Kapitalvermögensbesteuerung müssten Verluste stets im selben Jahr mit anderen Kapitaleinkünften ausgeglichen werden. Erhält der Steuerpflichtige Schadenersatz von einem Dritten, sei dieser zwar steuerpflichtig, werde aber gegen die Anschaffungskosten gerechnet; in diesem Fall sei ein veranlagungsübergreifender Verlustausgleich möglich.