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BMF-Auskunft: steuerliche Behandlung von Ausfallsbonus/ÖHT-Schutzschirm für Veranstaltungen/Pauschalgrößen beim Fixkostenzuschuss

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/221ÖStZ 2021, 156 Heft 6 v. 22.3.2021

Das BMF hat dem Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nachfolgende Auskunft über die steuerliche Behandlung des Ausfallsbonus, des Schutzschirms für die Veranstalterbranche (Anm d Red: die entsprechende Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 26. 1. 2021 ist auf der Homepage der Tourismusbank abrufbar unter https://www.oeht.at/service/downloads/richtlinie-schutzschirm-fuer-veranstaltungen-i/ ) und zu Pauschalgrößen beim Fixkostenzuschuss gegeben. Geplant ist, diese Auskunft in den EStR-Wartungserlass 2021 (derzeit in Begutachtung bis 15. März) einzuarbeiten. Die BMF-(Vorab)Auskunft basiert auf dem derzeitigen Wissenstand der Förderungen, die Finalfassung des EStR-Wartungserlasses 2021 ist abzuwarten.

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