Das BMF hat dem Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nachfolgende Auskunft über die steuerliche Behandlung des Ausfallsbonus, des Schutzschirms für die Veranstalterbranche (Anm d Red: die entsprechende Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 26. 1. 2021 ist auf der Homepage der Tourismusbank abrufbar unter https://www.oeht.at/service/downloads/richtlinie-schutzschirm-fuer-veranstaltungen-i/ ) und zu Pauschalgrößen beim Fixkostenzuschuss gegeben. Geplant ist, diese Auskunft in den EStR-Wartungserlass 2021 (derzeit in Begutachtung bis 15. März) einzuarbeiten. Die BMF-(Vorab)Auskunft basiert auf dem derzeitigen Wissenstand der Förderungen, die Finalfassung des EStR-Wartungserlasses 2021 ist abzuwarten.