Dieses von Nationalrat und Bundesrat am 24. 2./11. 3. 2021 angenommene Gesetzespaket bringt eine Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise bis Ende Juni dieses Jahres. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. 5. 2021 verlängert (zum ursprünglichen Initiativantrag siehe ÖStZ 2021/119 bzw hins Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken ÖStZ 2021/120). Mit der im Finanzausschuss (AB 22. 2. 2021, 669 BlgNR 27. GP ) mitbeschlossenen coronabedingten Verlängerung der Steuerstundungen um weitere drei Monate bis 30. 6. 2021 geht auch eine dreimonatige Verschiebung der Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells einher.