Seit 1. 1. 2021 gehören die neun Zollämter und somit auch die neun zugehörigen Finanzstrafbehörden der Geschichte an. An deren Stelle trat mit Jahresbeginn das Zollamt Österreich (als Finanzstrafbehörde) mit grundsätzlich bundesweiter Zuständigkeit.
Seit 1. 1. 2021 gehören die neun Zollämter und somit auch die neun zugehörigen Finanzstrafbehörden der Geschichte an. An deren Stelle trat mit Jahresbeginn das Zollamt Österreich (als Finanzstrafbehörde) mit grundsätzlich bundesweiter Zuständigkeit.