Die Pandemie habe die Welt fest im Griff und diktiere das politische Geschehen: Das Maß an Freiheit jedes Einzelnen sei heute zu einer Funktion von epidemiologischen Fakten und Parametern geworden. Die Steuerpolitik sei von diesen Zwängen nicht befreit, sie müsse Corona-bedingt drei Stoßrichtungen verfolgen: Zum einen gelte es, die von der Krise betroffenen Steuerpflichtigen durch Liquiditätshilfen, Garantien uÄ zu unterstützen, zum zweiten müsse die Konjunkturerholung in und nach der Krise gefördert werden und zum dritten stelle sich die Frage, ob und welche Instrumente die Steuerpolitik für die Frage der Finanzierung der Corona-bedingten Staatsschulden entwickeln müsse. Intelligente Steuerpolitik sei es, mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz die steuerlichen Restriktionen für pauschale Teilwertabschreibungen und pauschale Rückstellungen zu eliminieren und im Gleichklang mit dem UGB statistische Erfahrungswerte zuzulassen. Alles, was Vereinfachung bringe und bürokratischen Verwaltungsaufwand reduziere, helfe mehr als selektive Steuersubventionen. Bleibe die Frage, wie es um die Notwendigkeit der Finanzierung der Staatsschulden durch neue Steuern stehe.