Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) enthalte eine Reihe praxisrelevanter Neuerungen für die steuerliche Gewinnermittlung und setze mit der steuerlichen Anerkennung von pauschalen Forderungswertberichtigungen und pauschalen Rückstellungen auch einen weiteren wesentlichen Schritt in Richtung "Einheitsbilanz". Darüber hinaus enthalte das COVID-19-StMG eine ausdrückliche (befristete) Regelung zum Verhältnis von UGB und EStG bei der Inanspruchnahme der jüngst eingeführten degressiven Absetzung für Abnutzung sowie eine Sonderregelung für die steuerliche Gewinnermittlung von Betrieben gewerblicher Art. Auch die Einführung der neuen Zinsschranke zeige neue Berührungspunkte zwischen Rechnungslegung und Steuerrecht. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese gesetzlichen Neuerungen.