Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) setze der Gesetzgeber einen weiteren Teil der Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie um und führe nach Maßgabe des Art 4 ATAD eine Zinsschrankenregelung ein. Der Beitrag stellt die neue Zinsabzugsbeschränkung des § 12a KStG vor und unterzieht die vom Gesetzgeber gewählte Konzeption einer Würdigung.