Der Jahreswechsel beschere einige Neuerungen. Manche seien Ausfluss der COVID-19-Gesetzgebung, manche seien davon unabhängig, manche seien vorübergehend und manche als Dauerrecht geplant. Die steuerlichen Neuerungen seien im Wesentlichen im KonStG 2020, im InvPrG und im COVID-19-StMG sowie in einzelnen Novellen enthalten. Die Autoren haben wichtige Neuerungen praxisgerecht aufbereitet.