Der Erlass der PV und die Implementierung des Pendlerrechners hätten das Ziel, die Streitanfälligkeit des Pendlerpauschales zu reduzieren und die Rechtssicherheit zu verbessern. Die Autoren untersuchen, ob und inwieweit diesen Zielen entsprochen werden konnte. Im Ergebnis zeige sich, dass die Reduktion der Streitanfälligkeit erreicht werden konnte, dass allerdings bei der Frage der Wegstrecke entgegen der Intention des Pendlerrechners ein Anstieg der relativen Streitanfälligkeit zu beobachten sei.