Infolge der COVID-19-Pandemie wurden Anpassungen bei den Regelungen zur Kurzarbeit vorgenommen. Demnach gelten die Auswirkungen iZm COVID-19 als vorübergehende, nicht saisonbedingte, wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ziel sei, eine Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes zu erreichen und einer steigenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Die Autoren zeigen die potenziellen Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Bilanzierung von Personalrückstellungen auf.