Gewähre ein Gesellschafter oder eine unternehmensfremde Person einer Kapitalgesellschaft ein Darlehen, könne es insb in der Krise der Kapitalgesellschaft attraktiv sein, die Darlehensforderung in Eigenkapital zu wandeln (Debt-Mezzanine-Swap). Dabei biete sich als rein schuldrechtliches Eigenkapitalinstrument ein Substanzgenussrecht an. Der Beitrag behandelt die Zweifelsfragen auf Ebene einer substanzgenussrechtemittierenden Kapitalgesellschaft.