Der Arbeitsbehelf diene zur Berechnung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2020. Er basiert auf der Gesetzeslage zum 30. 9. 2020. Die Autoren haben sich auf die wesentlichen Aspekte der unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Körperschaften konzentriert, die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.