Das COVID-19-StMG enthalte auch die Einführung einer Zinsschranke im KStG. Die Anti-BEPS-RL verpflichte Ö hierzu und die EK habe den Standpunkt vertreten, dass Ö zu einer Umsetzung vor 2024 verpflichtet sei. Die Autoren geben einen Überblick über den Gesetzesentwurf und gehen auf erste Auslegungsfragen ein.