Bilanzskandale führten regelmäßig dazu, die Arbeit des Abschlussprüfers und dessen Unabhängigkeit infrage zu stellen, und führten zu entsprechenden regulatorischen Maßnahmen. In der Vergangenheit habe sich der Gesetzgeber va auf Beschränkungen bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen an Prüfungsmandanten sowie auf die interne und externe Prüferrotation fokussiert und alternativ denkbare Maßnahmen weitgehend ignoriert.