Überlegungen zur Vereinheitlichung der unternehmens- und steuerbilanziellen Gewinnermittlungsvorschriften hätten durch vergangene Reformen an Bedeutung gewonnen. Die genannten Gewinnermittlungssysteme seien über das in § 5 Abs 1 EStG verankerte Maßgeblichkeitsprinzip miteinander verknüpft, beinhalten jedoch Unterschiede, die eine vollständige Anerkennung der Unternehmensbilanz für steuerliche Zwecke ausschließen. Bestrebungen nach weiteren Harmonisierungsschritten seien vor dem Hintergrund des gemeinsamen Fundaments der unternehmens- und steuerbilanziellen Gewinnermittlung nachvollziehbar, wenngleich verbleibende Bruchstellen in einer prinzipienbasierten Beurteilung notwendig erscheinen würden.