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Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen auch ohne Zertifizierung möglich? (Hochsteiner, BFGjournal 10/2021, S. 351)

Artikelrundschau Oktober 2021 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/862ÖStZ 2021, 663 Heft 23 v. 30.11.2021

Das BFG sei zum Schluss gekommen, dass die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen auch dann zur Anwendung gelangen könne, wenn keine gesetzlich geforderte behördliche Zertifizierung vorgelegt werde.

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