Die Verbringung von Nebenstoffen bzw Ersatzteilen im Rahmen von grenzüberschreitenden Werkleistungen werde weder in der MwStSyst-RL noch im UStG explizit normiert. Es stelle sich die Frage, ob hinsichtlich der Verbringung aus österr Sicht aufgrund der Werkleistung einheitlich von einer sonstigen Leistung ausgegangen werden könne oder ob die Verbringung getrennt von der sonstigen Leistung zu beurteilen sei.