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Ablehnung eines Richters (Lenneis, BFGjournal 10/2021, S. 363)

Artikelrundschau Oktober 2021 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/857ÖStZ 2021, 663 Heft 23 v. 30.11.2021

Für die Ablehnung eines Richters genügt grundsätzlich schon der äußere Anschein einer Befangenheit, soweit hierfür zureichende Anhaltspunkte gegeben sind, denen die Eignung zukommt, aus objektiver Sicht, dh bei einem verständig wertenden objektiven Beurteiler, die volle Unbefangenheit des Richters in Zweifel zu ziehen.

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