Das dt Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz verändere das Enforcement in D fundamental. Künftig werde in einem einstufigen Modell allein die BaFin für die Bilanzkontrolle zuständig sein und über ein verstärktes Instrumentarium zur Aufdeckung von Bilanzmanipulationen verfügen. Der Beitrag stellt die Neuerungen des FISG im Hinblick auf das Enforcement dar und verortet diese in der breiteren Debatte in D im Zuge des Wirecard-Skandals. Im Anschluss diskutiert der Beitrag, inwiefern sich aus den Neuerungen des FISG potenzielle Implikationen für das österr Enforcement ergeben.