Die neuen VPR stellten eine grundlegende, längst überfällig gewordene Überarbeitung der VPR 2010 dar und dienen als Auslegungsbehelf für den Fremdvergleichsgrundsatz. Die Änderungen seien überwiegend auf internationale Entwicklungen im Zuge des BEPS-Projekts zurückzuführen, das ua das Ziel hatte, die Bestimmung von Verrechnungspreisen mit der Wertschöpfung innerhalb der Unternehmensgruppe in Einklang zu bringen. Die VPR 2021 adressierten jedoch auch einige weitere "Dauerbrenner" in der Verrechnungspreispraxis der vergangenen Jahre.