Im Juni 2021 sei in D das Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer (KöMoG) eingeführt worden. Wesentliches Merkmal dieser Neuregelungen sei die Möglichkeit, bestimmte Personengesellschaften wie Körperschaften nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes zu besteuern. Die Autoren skizzieren die wesentlichen Aspekte dieses neuen "check-the-box"-Regimes und geben einen Überblick über mögliche Konsequenzen, die bei grenzüberschreitenden Szenarien zu berücksichtigen seien.