Die SBW-VO aber auch die LStR 2002 hielten sich betreffend Elektroauto sehr bedeckt und viele Fragen würden nicht geklärt. Der Autor versucht mit diesem Artikel eigene offene Fragen zu klären.
Die SBW-VO aber auch die LStR 2002 hielten sich betreffend Elektroauto sehr bedeckt und viele Fragen würden nicht geklärt. Der Autor versucht mit diesem Artikel eigene offene Fragen zu klären.