Eine Besteuerung von Einnahmen ohne Abzug der Aufwendungen führe zu exzessiven Steuerlasten. Werde bei Einkünften aus Kapitalvermögen zur Regelbesteuerung optiert, bleibe laut VwGH das Abzugsverbot trotz der progressiven Besteuerung der Einnahmen aufrecht. Exzessive Steuerlasten über 55 % seien die Folge.