Das LG für Zivilrechtssachen Wien habe sich in drei Rechtsmittelentscheidungen mit dem Anspruch auf Mietzinsminderung von Gewerbetreibenden, die vom Betretungsverbot der Kundenbereiche aufgrund der COVID-19-Pandemie betroffen waren, befasst. Nach Ansicht des Gerichts zahlten sie zu Recht nur anteilig bzw keine Miete.