Werden alle Aktiva und Passiva eines Betriebes an die übernehmende GmbH übertragen, stelle eine erst Jahre später erfolgende Veräußerung von im Betriebsvermögen des Einbringenden am Einbringungsstichtag enthaltenen Wirtschaftsgütern an die aufnehmende GmbH eine verdeckte Ausschüttung dar. Im konkreten Fall trat durch die Zahlung des Kaufpreises für die Domain an den vormals Einbringenden bei der GmbH eine Vermögensminderung ein, weil die GmbH ohnehin bereits aufgrund des Einbringungsvertrags einen Anspruch auf Übertragung der Domain hatte und einen solchen nicht erst mit dem Kaufvertrag erwarb.