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Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/795ÖStZ 2021, 616 Heft 22 v. 12.11.2021

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde am 29. 9. 2021 eine weitere Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland unterzeichnet, die den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen (zur zweiten Erweiterung siehe ÖStZ 2021/248) bis mindestens 31. 12. 2021 verlängert. Erlass des BMF 4. 10. 2021, 2021-0.677.478.

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