Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. 5. 2021, I R 4/17 (veröffentlicht am 19. 10. 2021), über die für die Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. 5. 2021, I R 4/17 (veröffentlicht am 19. 10. 2021), über die für die Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf.