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Einheitswertanfragen über FinanzOnline (Moser, AnwBl 9/2021, S. 419)

Artikelrundschau September 2021 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/787ÖStZ 2021, 606 Heft 21 v. 29.10.2021

Bei Einheitswertanfragen und Amtshilfeersuchen in FinanzOnline werde der Bodenwert (soweit elektronisch erfasst) angezeigt bzw mitübermittelt. Eine diesbezügliche Information des BMF finde man auf www.rechtsanwaelte.at im ÖRAK-Mitgliederbereich unter Informationen/Gebühren und Steuern/Grunderwerbsteuer (GrESt). Trotz dieser Abfragemöglichkeit und Anzeige der Bodenwerte würden immer noch viele Eingaben als "Sonstiger Antrag/Kopie von Einheitswertbescheiden/Bodenwertanfragen" angelegt, die so nicht erforderlich wären. Das BMF bittet, von der neuen Abfragemöglichkeit Gebrauch zu machen.

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