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Sind freiwillige Zahlungen iZm Lockdowns in der Fitnessbranche umsatzsteuerpflichtig? (Dworak, SWK 26/2021, S. 1221)

Artikelrundschau September 2021 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/782ÖStZ 2021, 606 Heft 21 v. 29.10.2021

Im Zuge der Maßnahmen zur Reduzierung der COVID-19-Infektionszahlen waren Fitnessstudios über einen längeren Zeitraum von einem Betretungsverbot betroffen. Die Betreiber waren also gefordert, Alternativen zum Vororttraining und Kompensationsmöglichkeiten für vereinnahmte Beiträge zu finden. Sind in diesem Zusammenhang freiwillige Zahlungen vereinnahmt worden, stelle sich die Frage der Umsatzsteuerpflicht.

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